Verselbstständigung

Fast erwachsen - Verselbstständigung

Die Kinder und Jugendlichen in unserem Haus sind in der Regel langfristig untergebracht. Teilweise können sie gar nicht wieder bei den Eltern leben.

Hier bieten wir Möglichkeiten zur Verselbstständigung, wenn sie aufgewachsen sind und nun ein selbstständiges Leben aufnehmen wollen.

So befindet sich auf dem Gelände ein kleiner Bungalow (ca. 55 m2)sowie die Landhaus Wohnung (ca. 55 m²), in denen jeweils zwei Jugendliche den ersten kleinen Schritt in die Selbstständigkeit üben können.

Sie sind zwar noch in das Heimleben integriert, haben aber weitergehende Rechte und natürlich auch Pflichten.

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